Invaider

Warum Europa eine eigene Antwort auf Mythos braucht

Autor

Fin Reinhard

Veröffentlicht

Ein Rechenzentrum in Frankfurt schützt nicht vor amerikanischem Zugriff

Wer Daten in einem deutschen Rechenzentrum ablegt, geht meist davon aus, dass sie deutschem Recht unterliegen. Der US CLOUD Act macht diese Annahme seit 2018 zunichte. Er verpflichtet US-Anbieter zur Herausgabe von Daten, unabhängig davon, wo diese physisch liegen, also auch dann, wenn sie in einem europäischen Rechenzentrum gespeichert sind.

Juristisch zählt die Nationalität des Anbieters, nicht der Serverstandort. Ein deutscher Standort suggeriert damit eine Kontrolle, die es rechtlich gar nicht gibt. Gerichte können sogar Mutterkonzerne zur Herausgabe von Daten ihrer europäischen Töchter zwingen.

Warum das Thema gerade jetzt an Schärfe gewinnt

Die Bedrohungslage verschärft sich, und zwar messbar. Auf 266,6 Milliarden Euro bezifferte Bitkom im August 2024 den jährlichen Schaden durch Cyberangriffe, Datendiebstahl, Sabotage und Spionage in Deutschland, ein Plus von 29 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Rund zwei Drittel davon gehen auf reine Cyberangriffe zurück. Sicherheit ist damit längst keine technische Randnotiz mehr, sondern ein Faktor, der über die wirtschaftliche Stabilität ganzer Branchen mitentscheidet.

Zur alten Bedrohung kommt eine neue Qualität von Technologie. Agentische KI beschreibt Systeme, die mehrstufige Aufgaben weitgehend autonom planen und ausführen, statt nur Texte zu erzeugen. Solche Systeme werden selbst zu sicherheitsrelevanter Infrastruktur, in ihrer Bedeutung vergleichbar mit Strom oder Cloud.

Der Vorsprung liegt bislang in den USA. Anthropics Mythos steht beispielhaft für ein großes agentisches System, zu dem Europa kein souveränes Pendant vergleichbarer Reife besitzt.

Und während die Technologie reift, zieht die Regulatorik an. Zwei EU-Gesetze verlagern die Verantwortung für Sicherheit dorthin, wo bislang oft weggeschaut wurde: in die oberste Führungsebene.

Zwei EU-Gesetze verschieben die Verantwortung nach oben

NIS2 (Richtlinie EU 2022/2555, umzusetzen bis 17. Oktober 2024) weitet den Kreis der betroffenen Organisationen deutlich aus, auf 18 kritische Sektoren, und erfasst grundsätzlich mittlere und große Unternehmen. Die Bußgelder reichen bis zu 10 Millionen Euro oder 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Wert höher ausfällt. Ein Punkt wiegt dabei besonders schwer: NIS2 führt die persönliche Haftung der Geschäftsleitung für Versäumnisse im Risikomanagement ein. Sicherheit lässt sich nicht mehr einfach an die IT-Abteilung delegieren.

Der Cyber Resilience Act (Verordnung EU 2024/2847, Ende 2024 in Kraft) zentrale Pflichten ab 11. Dezember 2027, ergänzt das um die Produktebene. Er gilt für alle Produkte mit digitalen Elementen und verlangt eine Risikobewertung, regelmäßige Updates und die Meldung aktiv ausgenutzter Schwachstellen binnen 24 Stunden. Der Bußgeldrahmen liegt hier bei bis zu 15 Millionen Euro oder 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Im Kern verlangen beide Regelwerke dasselbe: Nachweisbarkeit und Kontrolle über die eigene Sicherheitslage. Genau das lässt sich bei einer Abhängigkeit von US-Anbietern juristisch nicht vollständig sicherstellen, solange ein fremdes Recht jederzeit Zugriff auf die Daten erzwingen kann.

Kontrolle über die Infrastruktur bedeutet Kontrolle über die Sicherheit

Diese Abhängigkeit ist nichts Abstraktes. Sie lässt sich in Marktanteilen ablesen. Die drei US-Hyperscaler AWS, Microsoft und Google hielten im dritten Quartal 2025 zusammen 63 Prozent des weltweiten Cloud-Infrastrukturmarkts. In Europa lag der Anteil der US-Anbieter bereits Mitte 2022 bei rund 72 Prozent, während europäische Anbieter zusammen nur etwa 13 Prozent erreichten. Die technologische Basis liegt damit strukturell außerhalb europäischer Kontrolle.

Dass daraus ein reales Betriebsrisiko wird, zeigte der CrowdStrike-Ausfall am 19. Juli 2024. Ein einziges fehlerhaftes Update legte rund 8,5 Millionen Windows-Systeme weltweit lahm, traf Flughäfen, Krankenhäuser und Banken und verursachte allein bei den 500 umsatzstärksten US-Unternehmen einen geschätzten Schaden von rund 5,4 Milliarden US-Dollar (Parametrix). Ein Fehler bei einem dominanten Anbieter genügt also, um kritische Infrastruktur weltweit zum Stillstand zu bringen.

Regulatorische Abhängigkeit und Marktabhängigkeit verstärken sich gegenseitig. Wer die Modelle und deren Betrieb kontrolliert, kontrolliert einen sicherheitsrelevanten Teil der europäischen Wertschöpfung. Dieser Teil liegt heute strukturell außerhalb Europas.

Souveränität heißt nicht Abschottung, sondern eigene Kontrolle

Die Antwort darauf ist nicht die Abkopplung von US-Technologie. Die wäre weder realistisch noch sinnvoll. Souveränität bedeutet vielmehr, für sicherheitskritische Aufgaben eigene Systeme aufzubauen, die in Europa entwickelt, betrieben und gehostet werden. Drei Dinge müssen dabei zusammenkommen: technische Reife bei agentischer KI, juristische Kontrolle nach EU-Recht ohne Zugriff durch den CLOUD Act und ein belastbarer Compliance-Nachweis für NIS2 und CRA.

Ein Feld, in dem sich diese Fäden bündeln, ist das agentische Pentesting: KI-Agenten finden, validieren und dokumentieren Schwachstellen weitgehend selbstständig. Hier treffen sicherheitskritische Daten, regulatorische Pflicht und Infrastruktur-Abhängigkeit unmittelbar aufeinander. Ein konkretes Beispiel für eine souveräne, in Deutschland entwickelte und gehostete Antwort in diesem Bereich ist Invaider, eine Lösung der Micromata GmbH aus Kassel.

Die Frage ist nicht ob, sondern wer die Antwort baut

Agentische KI wird zur kritischen Infrastruktur wie Strom oder Cloud, und die Kontrolle darüber entscheidet über Europas Sicherheitsposition. Wer sie nicht selbst aufbaut, überlässt sie dauerhaft anderen, samt der Möglichkeit, im Ernstfall auf die eigenen Daten zuzugreifen oder den Betrieb zu unterbrechen.

Der erste Schritt ist unbequem, aber notwendig: die eigene Abhängigkeit von US-Infrastruktur ehrlich zu prüfen und europäische Alternativen ernsthaft in Betracht zu ziehen. Die Technologie dafür entsteht gerade. Offen bleibt nur, wer sie baut.

Quellen

US CLOUD Act (2018), Zugriff unabhängig vom Speicherort: en.wikipedia.org/wiki/CLOUD_Act

Cyberschaden Deutschland 266,6 Mrd. Euro, Bitkom-Wirtschaftsschutzstudie vom 28. August 2024: bitkom.org

NIS2, Richtlinie (EU) 2022/2555: eur-lex.europa.eu

Cyber Resilience Act, Verordnung (EU) 2024/2847: eur-lex.europa.eu

Cloud-Marktanteile, 63 Prozent der Big Three in Q3 2025, Synergy Research Group: srgresearch.com

Europäischer Cloud-Markt (rund 72 Prozent US-Anbieter, Mitte 2022), Synergy Research Group: srgresearch.com

CrowdStrike-Ausfall vom 19. Juli 2024, 8,5 Mio. Systeme und Parametrix-Schätzung 5,4 Mrd. US-Dollar: en.wikipedia.org